Gebühren
Die Gebührenhöhe für die wesentlichen Kerntätigkeiten der Steuerberatung ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt, die je nach Gegenstand und Wert der Tätigkeit einen Gebührenrahmen vorgibt. Innerhalb des Gebührenrahmens richtet sich die konkrete Gebührenhöhe nach dem Umfang der Tätigkeit. Abgerech- net wird daher im Einzelfall immer nur das, was tagsächlich Gegenstand des jeweils erteilten Auftrages ist.
Das folgende Beispiel verdeutlicht die Gebührenberechnung für die Erstellung einer einfachen Einkommensteuererklärung:
Ehepaar, 2 Kinder, ein Ehegatte ist Arbeitnehmer und hat ein Jahresbruttogehalt von 30.000,- € mit Werbungskosten in Höhe von 3.000,- €, Zinseinkünfte sind durch Freistellungsaufträge abgedeckt:
Einkommensteuererklärung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV Gegenstandswert: 27.000,- € Gebührensatz 1/10 | 79,60 € |
Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 StBVV Gegenstandswert: 27.000,- € Gebührensatz 1/20 | 39,80 € |
SUMME | ======== 119,40 € |
Hinzu kommen Auslagen und die jeweilige Umsatzsteuer (zur Zeit 19% USt). Die konkrete Gebührenberechnung im Einzelfall ist nach § 11 StBVV abhängig von der Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber sowie dem Umfang und der Schwierigkeiten der Tätigkeit.
Für eine Vielzahl von Beratungsleistungen bieten wir den Abschluss von Pauschal- oder Stundenhonorarvereinbarungen an, durch die der Kostenaufwand für Sie kalkulierbar und die Gebührenabrechnung transparent wird.